Es kann vorkommen, dass Menschen in eine finanzielle Schieflage geraten. Sollte Ihnen Ihre materielle Situation einmal derart über den Kopf wachsen, dass Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen können, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Schuldnerberatung. Denn bereits ab der zweiten rückständigen Miete ist der Vermieter berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen!
Verständnisvoll und mit großer Erfahrung bieten wir Ihnen produktive Beratungsgespräche an, in denen wir miteinander die Krise analysieren. Über die Beratung hinaus begleiten wir Sie bei Behördengängen, unterstützen Sie bei Anträgen und vermitteln Ihnen gegebenenfalls weitere kompetente Ansprechpartner, die Ihnen Chancen aufzeigen, der Schuldenfalle zu entgehen. So sichern sie mehr als nur Ihre Miet- und Stromzahlungen – Sie finden zurück in die finanzielle Unabhängigkeit.