Mietermodernisierung
Sie hätten gerne ein schöneres Bad, einen hochwertigen Fußboden oder bessere Fenster?
Wenn Sie sich solche oder ähnliche Modernisierungsmaßnahmen für Ihre Wohnung oder Gewerbeeinheit wünschen, sprechen Sie uns einfach darauf an. Sofern es sich um eine substantielle Verbesserung handelt, werden wir Ihren Wunsch gerne dem Eigentümer vortragen und mit ihm die Frage einer Kostenbeteiligung erörtern.
Ganz Allgemein gilt:
- Es muss sich wirklich um eine nachhaltige Verbesserung handeln.
- Die Maßnahme macht die Mieteinheit auch im Falle einer Neuvermietung attraktiver. Es handelt sich also nicht um eine nur speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung.
- Als Entscheidungsvorlage benötigen wir ein Kostenangebot, aus dem nicht nur der Preis, sondern auch die einzelnen Arbeitsschritte sowie die zu verwendenden Materialien hervorgehen.
Unter Umständen übernimmt der Vermieter auch die gesamten Kosten, wenn Sie im Gegenzug zusätzlich zur Miete eine Modernisierungsumlage zahlen. Die Höhe der Modernisierungsumlage richtet sich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme und einigen weiteren Faktoren:
- Fremdkapitalkosten: Zinssatz, der aktuell für einen Kredit zur Finanzierung der Maßnahme zu zahlen ist.
- Abschreibung: Der Abschreibungssatz richtet sich nach der zu veranschlagenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Maßnahme.
- Risikozuschlag: Berücksichtigt das Risiko, dass ein eventueller Nachmieter die Verbesserung nicht so hoch einschätzt wie Sie sowie ein Mietausfallrisiko.