Bitte beachten Sie auch: Die meisten Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Danach hat der Mieter Kleinreparaturen zu tragen, sofern die Reparaturkosten den Betrag von
75 EUR nicht übersteigen. Trifft dieser Fall zu, kümmern wir uns gerne um die Reparatur, müssen Sie jedoch mit den Kosten belasten.
Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres ist übrigens i.d.R. begrenzt auf höchstens 300 EUR bzw. 10 Prozent der Jahreskaltmiete.
Sie können das Formular Mängelmeldungen auch als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns per Post schicken oder faxen.